Befreiung von der Versicherungspflicht

Mitglieder berufsständiger Versorgungswerke, wie z. B. Ärzte, Apotheker und Architekten, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen dann Beiträge zu ihrem Versorgungswerk zahlen und sind dann auch dort rentenversichert.