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Scheidungsrecht Ratgeber

Neben dem Scheitern der persönlichen Beziehung ist das Ende einer Ehe auch ein juristischer Vorgang. Die juristische Auflösung einer Ehe wird als Ehescheidung bezeichnet. Das Scheidungsrecht in Deutschland setzt sich mit dem rechtlichen Vorgang einer Ehescheidung auseinander, dazu zählen:

  • die Feststellung des Scheiterns der Ehe
  • die Einhaltung der gesetzlich geregelten Voraussetzungen
  • die endgültige Auflösung der Ehe

Das Scheidungsrecht ist ein maßgeblicher Teil des deutschen Familienrechts. Die Scheidung kann nach gesetzlichen Vorgaben nur durch eine richterliche Entscheidung erfolgen, wenn einer oder beide Ehegatten diese beantragen. Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 1564 ff. (Scheidung einer Ehe), die §§ 1313 bis 1318 BGB befassen sich mit den Regelungen zur Aufhebung einer Ehe.

Voraussetzung zur Scheidung einer Ehe

Voraussetzung für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Dies ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und eine erneute Annäherung unwahrscheinlich ist:

  • Die Ehepartner leben seit mindestens einem Jahr getrennt und beide Seiten sind mit der Scheidung einverstanden.
  • Die Trennung besteht bereits seit mindestens drei Jahren.

Eine Scheidung kann unter bestimmten Umständen auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Dies ist dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den beantragenden Ehepartner unzumutbar ist. Für die Anwendung dieser Härtefallregelung müssen die Gründe jedoch durch die Person des anderen Ehepartners begründet sein.

Wie erfolgen die Trennung und das Scheidungsverfahren?

Das Trennungsjahr beginnt, wenn einer der beiden Ehepartner die eheliche Wohnung verlässt. Auch wenn innerhalb der ehelichen Wohnung getrennte Bereiche geschaffen werden, gilt dies als Beendigung der häuslichen Gemeinschaft. Diesbezüglich ist jedoch besonders wichtig, dass kein gemeinschaftliches Leben mehr stattfindet und auch strikt auf getrennte Kassen geachtet wird. Kommt es nach einer Trennung zu Versöhnungsversuchen, die bereits nach kurzer Zeit (bis drei Monate) wieder scheitern, gelten diese nicht als Unterbrechung der Trennungszeit.

Im Eherecht werden drei Formen des Güterrechts unterschieden:

  • gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft)
  • Gütergemeinschaft (Wahlgüterstand)
  • Gütertrennung (Wahlgüterstand)

Einer der beiden Wahlgüterstände gilt nur dann, wenn dies bei Eheschließung ausdrücklich in einem Ehevertrag geregelt ist. Falls die Ehepartner auf eine eheliche Vereinbarung in dieser Form verzichten, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand.

Unterhaltszahlung, Versorgungsausgleich und Alimente

Zu den Scheidungsfolgen gehören beispielsweise der Versorgungsausgleich und die Zahlung von Unterhalt. Nach § 1361 BGB kann der Ehegatte mit geringerem Einkommen ab Trennung gegenüber dem anderen Ehepartner einen regelmäßigen Unterhaltsanspruch geltend machen (Trennungsunterhalt).

Mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ob und in welcher Höhe nach der Scheidung ein monatlicher Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, da nach § 1569 BGB in der Regel jeder geschiedene Ehegatte für den eigenen Unterhalt selbst sorgen muss. Ist einer der geschiedenen Ehegatten nicht leistungsfähig, kann die Gewährung des Unterhalts wegen Bedürftigkeit gefordert werden:

  • bei Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB)
  • aus Altersgründen (§ 1571 BGB)
  • bei körperlichen Gebrechen oder Erkrankungen (§ 1572 BGB)
  • bei Erwerbslosigkeit oder Aufstockung bei geringem Verdienst (§ 1573 BGB)
  • bei Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung (§ 1575)
  • aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB)

Die Rahmenbedingungen zum Unterhaltsrecht im Falle einer Scheidung sind in den §§ 1569 bis 1615 BGB (Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten) geregelt. Im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht steht der Begriff Alimente für die Leistung von Unterhaltszahlungen an eigene Kinder aus einer unehelichen oder geschiedenen Beziehung. Der § 1587 zum Versorgungsausgleich verweist auf das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), welches einen Ausgleich bestehender Anrechte (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Alters- und Invaliditätsvorsorge) der geschiedenen Ehegatten vorsieht.

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung beschleunigt in der Regel den langwierigen Vorgang der Scheidung und kann beiden Seiten Geld und Zeit einsparen. Als einvernehmlich gilt eine Scheidung, wenn nach Ablauf des Trennungsjahres von einem Ehepartner der Scheidungsantrag eingereicht wird, dem beide Parteien zustimmen. Wenn Einigkeit über wichtige Punkte wie:

  • Umgangsrecht (gemeinsame Kinder) und Unterhaltsrecht,
  • Verbleib von ehelichem Hausrat und Ehewohnung
  • und Unterhaltsansprüche nach der Scheidung

herrscht, steht einem relativ schnellen Abschluss des Scheidungsverfahrens meist nichts im Wege. Wenn ein Ehegatte nach Ablauf des Trennungsjahres mit der Scheidung nicht einverstanden ist, kann das Verfahren erst nach Ablauf von drei Trennungsjahren auf Antrag des scheidungswilligen Ehepartners erfolgen.

Kosten und Dauer der Ehescheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel mit geringeren Kosten verbunden und kann meist nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Fehlende Dokumente und unvollständige Unterlagen können jedoch auch eine einvernehmliche Scheidung verzögern. Wenn einer der Ehegatten die Einwilligung zur Scheidung verweigert, verzögert dies den rechtskräftigen Abschluss des Vorgangs um mehrere Jahre. Nach § 1566 ist die Vermutung für das Scheitern der Ehe auch ohne dieses Einverständnis nach einer Trennungszeit von drei Jahren gegeben.

Die Kosten für ein gerichtliches Scheidungsverfahren richten sich nach dem jeweiligen Streitwert und sind abhängig von Vermögen und Einkommen der Ehegatten. Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die eine kostenfreie Berechnung der ungefähren Scheidungskosten anbieten.

Anwalt für Scheidungsrecht

Ein guter Fachanwalt für Scheidungsrecht ist für einen reibungslosen Ablauf des Scheidungsverfahrens unverzichtbar. Bei der Suche nach einem guten Anwalt können die persönlichen Erfahrungen von Bekannten und Verwandten eine große Hilfe sein. Auch die Anbieter von Familienrechtsschutzversicherungen können bei der Suche nach einem Fachanwalt für Scheidungsrecht helfen und den Betroffenen helfend zur Seite stehen.

Familienrechtsschutz sichert hohe Scheidungskosten ab

Die Rahmenbedingungen der einzelnen Anbieter können sich unterscheiden, in der Regel ist bei der Familienrechtsschutzversicherung eine Erstberatung bei familienrechtlichen Angelegenheiten im Tarif inbegriffen. Ein solches Erstgespräch vermittelt einen guten Überblick über Rahmenbedingungen und Fortlauf einer Scheidung. Es gibt auch Anbieter, bei denen der Einschluss von Scheidungs- und/oder Unterhalts-Rechtsschutz möglich ist. Mit dem Rechtsschutz Vergleich auf GELD.de kann schnell und einfach ein Tarif-Vergleich unterschiedlicher Anbieter erfolgen.

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