Ratgeber

Familienrecht Ratgeber

Das Allgemeine Privatrecht gliedert sich in mehrere Teilbereiche auf, zu denen neben dem Erbrecht, Sachenrecht und Schuldrecht auch das Familienrecht gehört. Dieses spezielle Rechtsgebiet befasst sich in den beiden Teilbereichen Ehe und Verwandtschaft. Es regelt juristische Auseinandersetzungen zwischen Familienmitgliedern bzw. familiären Beziehungen. Dazu gehören:

  • Beginn und Aufhebung einer Ehe / Lebensgemeinschaft
  • Rechtsfolgen (Unterhalt, Versorgungsausgleich)
  • Rechtsstatus von Verlöbnis & eheähnlicher Gemeinschaft
  • Kindschaftsrecht (Abstammung, Adoption, Vormundschaft und weitere)
  • Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft

Im alltäglichen Sprachgebrauch beschreibt das Wort Familie eine Gruppe von Personen, die durch Verwandtschaft oder Eheschließung eine Gemeinschaft bilden. Die Familie besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und ist in Deutschland nicht gesetzlich definiert.

Gesetzliche Grundlagen zum Familienrecht

Das gesamte vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) widmet sich den gesetzlichen Bestimmungen zum Familienrecht und bildet dessen gesetzliche Grundlage. Es umfasst die §§ 1297 bis 1921, die in die beiden Abschnitte "Bürgerliche Ehe" und "Verwandtschaft" aufgeteilt sind. Jeder einzelne Paragraf befasst sich mit einem genau definierten Teilbereich. Das vierte Buch enthält beispielsweise Regelungen zu:

  • Eherecht und Namensrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Ehegüterrecht
  • Abstammung
  • Sorgerecht
  • Adoptionen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Lebenspartnerschaften sind im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt und gehören ebenfalls zum Rechtsgebiet Familienrecht. Zusätzlich greifen bei Gerichtsverfahren in Familiensachen weitere Vorgaben und Vorschriften, die im Familienverfahrensgesetz (FamFG) sowie in der Zivilprozessordnung geregelt sind.

Ehe- und Scheidungsrecht

Im ersten Abschnitt des vierten Buches des BGB sind die geltenden Rahmenbedingungen für eine gültige Eheschließung aufgeführt, zu denen beispielsweise die Ehefähigkeit, das Fehlen von Eheverboten sowie die Einhaltung der Formvorschriften zählen. In diesem Abschnitt sind auch Voraussetzungen und Regelungen zur Aufhebung einer Ehe (Titel 3: Aufhebung einer Ehe, §§ 1313 bis 1318 BGB) sowie zum Scheidungsrecht bzw. zur Scheidung einer Ehe (Titel 7: Scheidung einer Ehe, §§ 1564 ff) genannt. Die weiteren Titel im ersten Abschnitt beschäftigen sich mit den Themen "Verlöbnis", "Wiederverheiratung nach Todeserklärung", "Wirkung der Ehe im Allgemeinen" und "Eheliches Güterrecht".

Sorgerecht

Unter dem Titel 5 sind Rechte und Pflichten in Bezug auf die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind sowie dessen Vermögen geregelt (§§ 1626 bis 1698 b). Laut § 1627 üben die Eltern das Sorgerecht zum Wohl des Kindes eigenverantwortlich und in gegenseitigem Einvernehmen aus. Träger dieser elterlichen Sorge können leibliche Eltern, Adoptiveltern oder ein Vormund (§§ 1773 ff. BGB) sein. Das Sorgerecht kann von einem Elternteil oder Vater und Mutter gemeinsam ausgeübt werden. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht besteht dieses auch nach Trennung oder Scheidung der Eltern unverändert weiter fort.

Kommt es zur Trennung der Eltern, entscheiden diese über den zukünftigen Lebensmittelpunkt des Kindes. Die Betreuung kann bei gemeinsamem Sorgerecht durch einen Elternteil alleine erfolgen, denkbar ist jedoch auch die Anwendung eines Wechselmodells. In Bezug auf die alltäglichen Entscheidungen während der Betreuung Kindes gilt, dass der betreuende Elternteil diese alleine treffen darf. Im Hinblick auf bedeutendere Ereignisse müssen jedoch beide Eltern gemeinsam entscheiden.

Unterhaltsrecht

Wenn bedürftige Familienangehörige ihren eigenen Unterhalt nicht bestreiten können, wird ihnen unter bestimmten Bedingungen gesetzlich das Recht auf Unterhalt gewährt. Dieses ist im Unterhaltsrecht geregelt. Zur Leistung können getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten, Eltern sowie weitere Verwandte (in gerader Linie) verpflichtet sein. In den §§ 1601 bis 1615 BGB sind die Rahmenbedingungen und Vorschriften zum Verwandtenunterhalt geregelt. Zu diesem Bereich zählt neben dem Kindesunterhalt beispielsweise auch der Elternunterhalt. Im Hinblick auf den Unterhalt infolge einer Ehe wird zwischen der Leistung für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten unterschieden:

  • Trennungsunterhalt (Unterhaltsanspruch nach § 1361 BGB)
  • Unterhalt an geschiedene Ehegatten (§§ 1569 ff. BGB)

Letzterer wird in verschiedenen Arten unterschieden, zu denen beispielsweise Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt und weitere Varianten gehören.

Betreuungsrecht: Pflege und Vormundschaft

Der dritte Abschnitt des vierten Buches des BGB beschäftigt sich mit dem Betreuungsrecht. Dazu gehören familienrechtliche Themen wie Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft. Die Vormundschaft bezeichnet die rechtliche Fürsorge als gesetzlicher Vertreter für eine unmündige Person. Die gesetzliche Grundlage ist im Familienrecht geregelt (§§ 1773 - 1895 BGB) und in folgende Formen unterteilt:

  • Einzelvormundschaft (durch ein Ehepaar oder eine einzelne Person / § 1774 f. BGB)
  • Amtsvormundschaft (durch das Jugendamt)
  • Vereinsvormundschaft (§ 1791a BGB / § 54 SGB VIII)

Die §§ 1909 ff. BGB beschäftigen sich mit der Pflegschaft, bei der es sich um eine Fürsorge für eine andere Person handelt, die auf einzelne Angelegenheiten beschränkt ist.

Anwalt für Familienrecht

Die Suche nach einem guten Anwalt für Familienrecht in München, Hamburg oder Berlin ist generell nicht einfach. Der Anwalt sollte seine Kanzlei in der Nähe des eigenen Wohnorts haben, auf Familienrecht spezialisiert sein und möglichst über einen guten Ruf verfügen. Ein Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, ist für familienrechtliche Belange sicher nicht die erste Wahl. Aus diesem Grund sollten in der Vorauswahl nur Fachanwälte für Familienrecht in die engere Wahl genommen werden. Wenn mehrere Kandidaten infrage kommen, können folgende Auswahlkriterien bei der Suche nach einem Anwalt für Familienrecht hilfreich sein:

  • Die eigene Webseite eines Anwalts: Ein professioneller Internetauftritt und Auskünfte über Fortbildungen sowie Qualifikationen können bereits einen ersten Einblick vermitteln.
  • Bewertungen im Internet: Positive und negative Erfahrungen von anderen Klienten erleichtern die Entscheidung.
  • Nachfrage bei Verwandten und Bekannten: Diese Empfehlungen können dann hilfreich sein, wenn der entsprechende Kontakt in Bezug auf Familienrecht stattfand und nicht bereits mehrere Jahre zurückliegt.

Familienrechtsschutzversicherung vergleichen und hohe Anwaltskosten sparen

Ein Rechtsstreit ist in der Regel eine teure Angelegenheit. Eine Familienrechtsschutzversicherung ist eine gute Möglichkeit, die finanziellen Belastungen zu minimieren und für den rechtlichen Ernstfall gerüstet zu sein. Die Tarife und Serviceleistungen der einzelnen Familienrechtsschutz-Anbieter unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif, hier kann der Vergleich auf GELD.de die Suche nach dem passenden Versicherungsschutz deutlich erleichtern.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN