Ratgeber

Schutz für die gesamte Familie

Nicht nur der Versicherungsnehmer selbst, sondern auch seine Familie (einschließlich Lebenspartner) ist mit versichert.

Paare

Grundsätzlich sind Ehepartner sowie gleichgeschlechtliche Partner, die nach dem Lebenspartnergesetz eingetragen sind, des Versicherungsnehmers immer mitversichert. Auch nichteheliche Lebenspartner sind mit abgesichert, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer einen Haushalt bilden und im Versicherungsschein genannt werden. Sie können allerdings nicht wie der eingetragene Ehe- / Lebenspartner die Versicherung nach Belieben in Anspruch nehmen. Der Versicherungsnehmer kann widersprechen.

Kinder

Kinder sind oft ohne Altersbegrenzung mitversichert. Wird das Kind volljährig und steht dauerhaft im Berufsleben, heiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, verliert es den Versicherungsschutz.

Verwandte

Sollen Verwandte wie Eltern oder Großeltern bei Ihnen wohnen, besteht auch hier die Möglichkeit einen Familienrechtsschutz-Tarif abzuschließen. Dies bezieht sich auch auf verschwägerte Personen, die im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben. Wichtig ist, dass Sie alle Personen im Haushalt angeben, die Sie mitversichern möchten.

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