Leistungspflicht

Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag begründet verschiedene Leistungspflichten. Dabei ist der Versicherungsnehmer zur Leistung der im Vertrag vereinbarten regelmäßig zu zahlenden Prämien verpflichtet. Im Gegenzug besteht eine Leistungspflicht der Versicherung, wenn ein Rechtsschutzfall in einem Rechtsgebiet eintritt, dass durch den Vertrag mit abgedeckt ist. Auch innerhalb bestimmter Rechtsgebiete kann die Leistungspflicht dabei auf bestimmte Leistungen beschränkt werden. So werden im Familienrecht regelmäßig nur die Kosten für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aber die im Zuge eines Verfahrens anfallenden Gebühren beglichen.

In welchen Fällen genau eine Leistungspflicht besteht ergibt sich jeweils aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese legen außerdem fest, ob die Versicherung im Falle einer wiederholten Leistungspflicht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Versicherungsverhältnisses hat. Einen genauen Vergleich der Leistungen und Kosten von Rechtsschutzversicherungen bietet der Vergleichsrechner.

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