Versicherungsprämie

Die Versicherungsprämie bezeichnet die Prämie bzw. den Beitrag, den der Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung an den jeweiligen Versicherer entrichtet. Die Prämie ist folglich das Entgelt für den vereinbarten Versicherungsschutz. Ob die Versicherungsprämie jährlich, halbjährlich, vierteljährig oder monatlich zu entrichten ist, ergibt sich aus dem abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag. In der Regel werden für unterjährige Zahlungen zusätzliche Zinsen und Aufschläge erhoben.

Die Prämie beinhaltet sowohl den Leistungsbetrag der Versicherung, als auch Nebengebühren wie z. B. die gesetzlich zu zahlende Versicherungssteuer oder Zinsaufschläge. Der Versicherungsnehmer ist in jedem Fall verpflichtet, die in Rechnung gestellte Versicherungsprämie zu begleichen. Gerade bei Erstprämienzahlung kann eine nicht bzw. verspätete Zahlung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, was den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbindet. Die Aufkündigung durch den Versicherer ist möglich. Bei verspäteter bzw. ausbleibender Folgeprämienzahlung wird der Versicherungsnehmer angemahnt mit der Bitte die fällige Versicherungsprämie anzuweisen.

Wie hoch die einzelnen Versicherungsprämien sind, hängt vom Tarif und Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung ab. Generell gilt, je umfangreicher die Leistungen, desto höher ist der Versicherungsbeitrag. Möchten Sie bei Ihrer Versicherungsprämie sparen, können Sie Ihren Rechtsschutzversicherer wechseln. Günstige Tarife zur Rechtsschutzversicherung vergleichen Sie hier auf GELD.de. Sparen Sie bis zu 75%.

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