Familienrecht

Das deutsche Familienrecht ist ein Teilgebiet des allgemeinen Zivilrechts, welches die Rechtsverhältnisse von durch Familie und Verwandtschaft sowie Ehe und Lebenspartnerschaft verbundenen Personen reglementiert. Außerdem bildet es den Rahmen für gesetzliche Vertretungsfunktionen außerhalb der Verwandtschaft, wie etwa Pflegschaft, Vormundschafts sowie rechtlich Betreuung. Das Familienrecht umfasst zahlreiche Vorschriften wie unter anderem über das Eingehen von Lebenspartnerschaften und Ehen sowie deren Aufhebung, über Rechte und Pflichten zwischen Kindern und Eltern, über Unterhaltspflichten, über Adoptionen und noch viele mehr. Diese sind alle Gegenstand des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darüber hinaus regelt das Familienrecht, dass sämtliche Streitigkeiten und Unstimmigkeiten vor dem zuständigen Familiengericht geklärt werden müssen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten besteht beim Familienrecht beziehungsweise vor dem Familiengericht die Besonderheit, dass es keinen Anwaltszwang gibt. Die Parteien können sich also selbst vertreten, wobei dies aufgrund der teils komplexen Rechtslagen nicht unbedingt zu empfehlen ist. Zumal auch eine gute Familienrechtsschutzversicherung für Gerichts-, Anwaltskosten und Co. bei einem Familiengerichtsprozess aufkommt.

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