Mahnverfahren

Das Mahnverfahren wird vom Gesetzgeber zugelassen, wenn es um offene Geldforderungen geht. Mit dem Mahnverfahren wird eine Klage umgangen. Für die Beantragung des Mahnbescheides kann die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. Dies ist aber nicht zwingend notwendig. Der Gläubiger hat auch die Möglichkeit, den Mahnbescheid ohne Rechtsbeistand zu erstellen. Die Kosten für den Mahnbescheid muss der Gläubiger an das Gericht überweisen. Sie werden Teil des Mahnverfahrens und müssen vom Schuldner ersetzt werden. Wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass das Mahnverfahren auf eine festgesetzte Summe beschränkt ist. Die Summe darf nicht auf einen maximalen Streitwert begrenzt sein. Der Antrag für das Mahnverfahren wird beim Amtsgericht gestellt, das für den Wohnsitz des Gläubigers zuständig ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten für das Mahnverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens liegt darin, dass die Prozesskosten umgangen werden. Der Gläubiger bekommt den Schuldtitel schneller und deutlich günstiger als bei der Anstrengung eines Prozesses. Die Antragstellung erfolgt über einen Vordruck, der vom Amtsgericht ausgegeben wird. Es gibt für die Anstrengung des Mahnverfahrens keine Obergrenze, sodass es auch bei größeren Summen eine Alternative zur Klage darstellt.

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