Ratgeber

Mit einer Privaten Pflegeversicherungen gut bedient

In Zukunft wird die Pflegeversicherung nichts anderes als eine medizinische Existenzsicherung sein. Wer gut versorgt sein oder seine Eltern versorgen will, kommt um eine private Zusatzversicherung kaum herum. Sie gibt es in drei Varianten und wird von den privaten Krankenkassen als Zusatzversicherungen angeboten.

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Wie auch immer jetzige und kommende Bundesregierungen an der staatlichen Pflegeversicherung herumdoktern mögen: Auch in Zukunft wird sie nicht mehr als eine medizinische Existenzsicherung sein. Wer frühzeitig für sich oder seine Eltern vorsorgen will, ist deswegen auch aus Sicht von Selbsthilfe-Verbänden mit einer privaten Pflegeversicherung gut bedient. Sie wird von den privaten Krankenkassen (PKV) als Zusatzversicherungen angeboten. Wie immer in der PKV, gilt Auch hier: Zu Beginn steht die ausführliche, wahrheitsgemäße Gesundheitsprüfung, bei der Tricksen und Täuschen durch die Zusammenarbeit der Kasse mit den Ärzten schnell auffliegt. Nach deren Ergebnis richtet sich die spätere Beitragshöhe. Wegen ihrer kürzeren Lebenserwartung zahlen Männer weniger als Frauen; im Lauf der Jahre kann sich für beide Geschlechter der Beitrag erhöhen.

Je nach Anbieter können die Versicherungen bis zum Alter von 60 oder 65 Jahren oder auch noch später abgeschlossen werden. Aber für alle gilt: je später, desto teurer.

Dabei stehen drei Arten zur Wahl:

  • Die Pflegekostenversicherung erstattet die per Rechnung belegbaren Kosten bis zu einem Höchstbetrag oder einem zuvor festgelegten Prozentsatz.
  • Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dem pflegebedürftigen Kranken für jeden Krankheitstag, der vom Arzt attestiert wird, finanziellen Ausgleich, abhängig von der Pflegestufe.
  • Die Pflegerentenversicherung kombiniert eine Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit und Tod mit einem Sparvertrag.

Da die Angebote der verschiedenen Anbieter sich zum Teil erheblich unertscheiden, sollte man zumindest auf folgende Bedingungen achten:

  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Beitragsjahre
  • Bestehen der Leistungspflicht, sobald die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt
    (Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden.)
  • Übernahme der von der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannte Pflegestufe
  • Keine Beitragszahlung im Fall der Pflegebedürftigkeit
  • Maßgeblichkeit der ärztlichen Ergebnisse der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Beginn der Leistung
  • Keine Festlegung der Pflegeform bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung
    (Niemand kann vorher wissen, ob er später einmal stationär oder zu Hause gepflegt werden muss.)
  • Einräumung eines ein unwiderruflichen Rechts den zu erwartenden Tagegeld-Betrag ohne Gesundheitsprüfung erhöhen zu können, damit die Leistung den Lebenshaltungskosten entspricht
  • Gewährung eines lebenslangen Versicherungsschutzs
    (Dem Versicherten ist nicht damit gedient, wenn der Schutz nach einigen Jahren erlischt. Auch eine Begrenzung auf ein bestimmtes Endalter ist wenig sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Pflegebedürftigkeit im hohen Alter am größten ist.)