Ratgeber

Gegen das finanzielle Pflegeloch

Die meisten Menschen erwarten von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend Hilfe im Pflegefall. Auch wenn die gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit einspringt, sind damit noch lange nicht alle Kosten abgedeckt. Denn diese ist keine Voll- sondern nur eine Art Teilkaskoversicherung, da sie nur einen Anteil der tatsächlichen Pflegekosten übernimmt. Rund 1000 bis 1700 Euro werden gezahlt, aber selbst bei geringem Pflegeaufwand werden monatlich schon über 2000 Euro für einen Heimplatz verlangt. Gegen das finanzielle Pflegeloch kann eine Zusatzversicherung helfen.

Bei Vertragsabschluss spielen Alter, Gesundheit und Geschlecht eine Rolle. So kann sich ein 35-jähriger Mann mit knapp 25 Euro pro Monat für ein monatliches Pflegegeld von rund 1500 Euro versichern. Angeboten werden die Policen in zwei Varianten: als Beteiligung an den Pflegekosten und als Tagegeld. Bei der Tagegeld-Variante wird ein fester Tagessatz gezahlt, egal wie hoch die Kosten später sind. Bei häuslicher Pflege werden oft 25 oder 30 Prozent weniger als der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Der Vorteil: Die Versicherten können über das Geld frei verfügen. Sie zahlen die Pflegeleistungen selber und können Ihr Budget frei einteilen.

Bei der Pflegekostenpolice erhalten die Versicherten einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten erstattet oder bekommen einen Zuschlag zu den festgesetzten gesetzlichen Leistungen. Wie viel genau das ist, können sie je nach Vertragsgestaltung selbst festlegen. Obergrenze ist meist das Doppelte der gesetzlichen Leistung.

Welche Wahl für wen die Beste ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei häuslicher Pflege ohne professionelles Personal ist die Tagegeldvariante günstiger, weil von dem Geld auch Familienangehörige bezahlt werden können, die mithelfen. Eine Pflegekostenversicherung ist hingegen sinnvoll, wenn im Falle eines Falles Wert auf die teurere Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst oder im Heim gelegt wird.

Aber der Preis ist nicht das entscheidende Kriterium - wichtig ist der Leistungsumfang. So sollte die Versicherung generell für stationäre und für häusliche Pflege zahlen. Auch sollte bei der Pflege durch Verwandte der volle Pflege-Satz gezahlt werden, auch wenn keine «professionelle» Hilfe vorliegt. Die Versicherung sollte außerdem in allen drei Pflegestufen Leistungen auszahlen. Wenn in Stufe I nichts gezahlt wird, sondern erst in den Stufen II und III, ist der Schutz kaum ausreichend, denn die meisten Pflegebedürftigen werden in Stufe I eingeordnet.

Nicht empfehlenswert sind Verträge, die die regelmäßige Vorlage ärztlicher Atteste verlangen, um die Pflegebedürftigkeit immer wieder zu beweisen. Das ist umständlich und für den Betroffenen eine Tortur. Am besten ist es, wenn die private Versicherung einfach die Einschätzung der gesetzlichen Pflegeversicherung übernimmt.