Ratgeber

Geliehenes, Geborgtes und Gemietetes in der Privathaftpflicht

Blöd, wenn ausgeliehene oder geborgte Sachen kaputt gehen. Gut, wenn Ihre private Haftpflichtversicherung für Schäden an Geliehenem, Geborgtem, Gemietetem oder Gepachtetem aufkommt.

Neue Privathaftpflicht-Tarife versichern geliehene Sachen

Oft sind es nur kleine Unachtsamkeiten, die einen teuer zu stehen kommen können. Leihen Sie sich die Digitalkamera von einem Freund aus und die fällt Ihnen herunter, war das bislang selten versichert. Neuere Privathaftpflichttarife beinhalten Leistungserweiterungen, wie die Erstattung von Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen.

Versicherungsschutz von Tarif abhängig

Die Versicherer versichern zwar inzwischen geliehene oder gemietete Gegenstände. Doch die Konditionen unterscheiden sich. Es gibt Policen, die nur bis zu einem bestimmten Wert zahlen. Zudem ist die Zahlung bei einem solchen Schaden an eine Selbstbeteiligung geknüpft, bis zu der Sie als Versicherter erst einmal selbst zahlen müssen. Nur was an Schadenskosten darüber hinaus geht, übernimmt dann Ihr Privathaftpflichtversicherer.

Eigene Privathaftpflicht regelmäßig überprüfen

Die Überarbeitung von Leistungen und Preisänderungen sind zwei von vielen Gründen, warum die eigene Haftpflichtversicherung von Zeit zu Zeit auf Aktualität überprüft werden sollte. Hier hilft ein Vergleich von verschiedenen Anbietern und wenn nötig der Wechsel der privaten Haftpflichtversicherung. So können Sie sicher gehen, dass Ihre Police auf dem neuesten Stand und Ihrer aktuellen Lebenssituation angepasst ist.

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