Sehr viele pflegebedürftige Menschen sind auf eine Pflegehilfe angewiesen. Diese Pflege kann entweder durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste geleistet und mit einer Pflegetagegeldversicherung finanziell abgesichert werden. Die im Jahre 1995 durch den Gesetzgeber eingeführte Pflege-Pflichtversicherung ist quasi nur eine Teilkaskoabsicherung. Sie deckt nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten, wenn der Versicherte oder ein Familienmitglied Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Höhe der Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung ist auch abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Ohne den Abschluss einer zusätzlichen Pflegetagegeldversicherung reichen die Leistungen in aller Regel nicht aus, die tatsächlichen Kosten in vollem Umfange zu decken.
Die private Pflegetagegeldversicherung schützt vor schwerwiegenden finanziellen Folgen
Wer ohne eine private Pflegetagegeldversicherung im Pflegefall auskommen möchte, muss mit enormen finanziellen Einschnitten rechnen. Damit Rechnungen für private Pflegedienste oder eine Unterkunft in einem Pflegeheim finanziert werden können, müssen private Rücklagen aufgelöst werden. Sollte dieses Kapital nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, werden Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister zur Sicherung der Kosten herangezogen. Sind auch hier alle Vermögenswerte aufgebraucht, bleibt oft nur der Gang zum Sozialamt. Die private Pflegetagegeldversicherung schützt im Pflegefall vor diesen schwerwiegenden finanziellen Einschnitten. Versicherungsfähig sind die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen oder die Mitglieder einer deutschen privaten Krankenkostenvollversicherung. Versicherungsschutz besteht nicht automatisch für alle Familienmitglieder, sondern nur für die im Antrag Benannten.