Ratgeber

Freie Wahl des Krankenhauses

Nur die Kostenübernahme für eine Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus wird von den Krankenkassen übernommen. Sollte der Versicherte trotzdem in ein anderes Krankenhaus gehen, das höhere Pflegesätze hat, ist die Kasse nicht verpflichtet, die höheren Kosten zu übernehmen. Der Patient muss dann unter Umständen die Mehrkosten für den Krankenhaustransport sowie die höheren Pflegesätze selbst zahlen. Patienten können sich durch eine private Zusatzversicherung eine größere Freiheit bei der Wahl des Krankenhauses erkaufen. Wenn der Patient ein teureres Krankenhaus aufsucht, übernimmt der private Versicherer die Mehrkosten.

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Versicherte können sich allerdings nicht in reinen Privatkliniken, die keinen Vertrag mit gesetzlichen Krankenkassen haben, behandeln lassen. Einige Zusatztarife würden zwar auch für die Privatklinik die Mehrkosten für das Honorar des Chefarztes sowie den Aufpreis für das Einzelzimmer zahlen, aber Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen, die normalerweise die gesetzliche Kasse zahlt, müsste der Patient trotzdem selbst zahlen. Das wären immerhin mehrere Hundert Euro pro Tag!