Ratgeber

Erkrankung nach Vertagsabschluss

Tritt eine Erkrankung nach Vertragsabschluss auf, darf der Versicherer die Beiträge weder erhöhen, noch sie von der Leistung ausschließen oder einen Risikozuschlag nachträglich einfordern.

Mitglieder in einer Privaten Krankenversicherung können keine Private Krankenzusatzversicherung abschließen. Für sie bleibt nur der Tarifwechsel oder komplette Wechsel der Privaten Krankenversicherung.