Ratgeber

Brücken, Kronen, Inlays

Auch in Zukunft muss niemand eine private Versicherung für den gesamten Zahnersatz abschließen, denn de Zahnersatz bleibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer möchte, kann sie aber wie bisher durch eine Zusatzversicherung aufstocken. Am 1. Oktober 2004 wurde die zunächst vorgesehene Option, dass Kunden diese Kassenleistung komplett abwählen und den Zahnersatz stattdessen privat absichern, vom Bundestag wieder aus dem Gesetz gestrichen.

Allerdings ändert sich ab 1. Januar 2005 die Beteiligung der gesetzlichen Kasse an den Kosten für Zahnersatz. Je nachdem, wie regelmäßig der Patient in den vergangenen Jahren beim Zahnarzt war, zahlt die Krankenkasse bisher 50 % bis 65 % der Kosten für zugelassene Kassenleistungen. In Zukunft übernimmt sie 50 % bis 65 % einer festgelegten Summe, die zwischen Kassen und Zahnärzten als ausreichend vereinbart wurde (befundbezogener Festzuschuss). Der Eigenanteil des Patienten kann dadurch für besonders aufwendigen Zahnersatz zukünftig etwas höher ausfallen als bisher. Dafür wird er für besonders billigen etwas geringer.

Versicherte bekommen den Festzuschuss künftig auch, wenn sie sich zum Beispiel statt einer Brücke ein Implantat einsetzen lassen. Dafür haben sie bislang nur in seltenen Ausnahmefällen einen Zuschuss von der Krankenkasse bekommen.

Alles in allem sind Zahnzusatzversicherungen nicht wichtiger geworden als vorher. Die meisten dieser Versicherungen übernehmen 20 % bis 30 % der Gesamtkosten - allerdings nur bis zu einer Obergrenze. Zusammen decken die gesetzliche und private Versicherung, je nach Tarif, höchstens 80 % bis 90 % der Gesamtrechnung. Dabei geht es immer um den Zahnersatz. Füllungen zählen zur Zahnbehandlung, die die Kasse sowieso voll bezahlt. Möchte der Patient aber statt einer Füllung ein Inlay, erhält er nur den Betrag für die Amalgamfüllung. Je nach Tarif übernehmen einige Zusatzversicherungen dann 20 % bis 30 % der Kosten für das Inlay.