Ratgeber

Behandlung vom Chefarzt

Normalerweise werden gesetzlich Versicherte von den jeweils Dienst habenden Ärzten behandelt, also meist dem Stationsarzt oder Assistenzärzten. Der Chefarzt wird nur herangezogen, wenn dies aus Sicht des Krankenhauses medizinisch unumgänglich ist. Verfügt Patient dagegen über eine Zusatzversicherung, kann er sich immer und in allen Abteilungen von den jeweiligen Chefärzten behandeln lassen. Die Chefärzte rechnen ihre Honorare nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit dem Patienten, per Rechnung, ab. Dafür gelten folgende Regeln:

Kommt ein gesetzlich Krankenversicherter ins Krankenhaus, hat er mit der Bezahlung der Ärzte nichts zu tun. Lässt er sich allerdings mithilfe einer Kranken-Zusatzversicherung als Privatpatient behandeln, wird er zum Vertragspartner der Chefärzte. Diese stellen ihre Rechnungen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine bestimmte Punktzahl steht für jede Leistung im Gebührenverzeichnis:

  • Visite im Krankenhaus (70 Punkte)
  • operativer Einbau eines künstlichen Hüftgelenks (6.660 Punkte).

 

Diese Punktzahl multipliziert mit dem Punktwert von 5,82873 Cent ergibt den Einfachsatz. Demnach kostet die Visite 4,08 €, die Hüftgelenkoperation 388,19 €. Der Arzt kann diesen Satz steigern.