Fragen und Antworten

Was wird für Zahn-Implantate, Inlays und Verblendungen geleistet?

Unter Implantaten versteht man künstliche Zahnwurzeln, die den Kunstzahn fest im Kiefer verankern. Die meisten Versicherer zahlen nur für so genannte Suprakonstruktionen. Darunter versteht man den Zahnersatz, der auf dem eigentlichen Implantat (welches im Kiefer verankert ist) aufsitzt. Inlays sind Füllungen, die nicht wie Allgemein üblich aus Amalgam sondern beispielsweise aus Keramik oder Gold bestehen. Für diese übernimmt der Versicherer keine Leistungen, da es sich hierbei um einen rein kosmetischen bzw. optischen Eingriff handelt. Die meisten Versicherer leisten für Verblendungen nur bis zum Zahn Nr. 5.

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