Ratgeber

Die Leistungsunterschiede der GKV und der PKV auf einen Blick

Die Gesundheitsreform wurde am 02.02.2007 verabschiedet und trat am 01. April 07 in Kraft. Alle Angestellten, die noch nicht länger als 3 Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze liegen und ihre GKV nicht bis zum 02.02.07 gekündigt haben, fallen nun unter die 3 Jahres Regelung für den Wechsel in die PKV. Für alle Kassenpatienten wurden höhere Beiträge zum 01.01.2007 um mindestens 0,5 % Punkte beschlossen.

Auch die gesetzlichen Kassen können nun Wahlleistungen anbieten. Jedoch ist ein Wechsel aus dieser Kasse bei Inanspruchnahme erst nach 3 Jahren wieder möglich.

Ambulante Heilbehandlung

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
nur Kassenärzte 100% Arztkosten bei freier Arztwahl
Praxisgebühr 10,- €/Quartal keine Praxisgebühr
90% Heilmittel (Massage, Krankengym.), Selbstbeteiligung 10,- € pro Verordnung 100% Heilpraktiker
90% Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, usw.) Medikamenten-Selbstbeteiligung 10% des 100% Medikamente, keine Rezeptgebühr
Abgabepreises, mind. 5,- €, max 10,- € 100% Kontaktlinsen
Brille: keine Zuschüsse 100% Brillengläser, Gestell: 100,- €
Zuzahlungen steigen, wenn die Kasse die Beiträge erhöht keine Kürzung ohne Zustimmung möglich
Ausgabenbegrenzung durch Praxisbudget keine Ausgabenbegrenzung

Zahnarztbehandlung und Zahnersatz

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
100% Zahnbehandlung, Praxisgebühr 10,- €/Quartal (Ausnahme: Überweisung) 100% Zahnbehandlung
befundbezogener Festzuschuß (nicht für Implantate) 75-80% Zahnersatz
ab 4 Brückengliedern keine Erstattung freie Materialwahl
seit 1.7.05 Sonderbeitrag für Zahnersatz 0,4% zukunftsstabile Absicherung

Stationäre Heilbehandlung

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
nächstgelegenes kostengünstigstes Krankenhaus freie Krankenhauswahl
Arzt nach Dienstplan Privatarzt
Unterbringung: allgemeine Pflegekasse. Selbstbehalt: 10,- €/Tag max. 280,- € 1- oder 2-Bettzimmer mit eigenem Bad, TV, besserer Verpflegung und freien Besuchszeiten oder Mehrbettzimmer nach Wahl

Krankentagegeld

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Angestellte ab 7. Woche: max. 82,25 € Angestellte ab 7. Woche: individuelle Absicherung max. 200,- €/Tag
max. 70% vom Brutto, max. Realnetto, 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr max. 80 % vom Brutto
72 Wochen lang, dann Aussteuerung 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr
seit dem 1.7.05 wird das Tagegeld vom Arbeitnehmer allein gezahlt (0,5% des Bruttolohns) unbegrenzt, keine Änderung