Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bezieht sich auf eine endgültige Prüfung des Examens und der vom Arzt einzureichenden Unterlagen zu seiner Ausbildung sowie auf den Ort, an dem er sich mit einer Praxis niederlassen möchte. Der Gesetzgeber verlangt eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Ärzten aller Fachrichtungen. Hierfür sind Statistiken erarbeitet worden, die jeweils die Anzahl der benötigten Allgemeinmediziner, Zahnmediziner, Internisten und anderer Fachärzte für eine bestimmte Einwohnerzahl und eine regionale Fläche in einem Gebiet vorschreibt. Sind bereits genügend Ärzte vor Ort mit einer Praxis in der gewünschten Region vertreten, so erhält der Arzt laut Zulassungsverordnung für Vertragsärzte zwar eine Zulassung als Arzt, aber nicht für den gewünschten Ort. Er kann dann einen weiteren Antrag für einen anderen Ort stellen.