Zedent

Der Begriff Zedent entstammt der Zession, dem Fachausdruck aus der Finanzwelt für die Abtretung. Das bürgerliche Gesetzbuch regelt die Grundsätze für die Abtretung. Eine Forderung kann vom Gläubiger – dem Zedent – an den Zessionar abgetreten werden, das heißt, der Zessionar übergibt dem Zedent die Schuldsumme des Schuldners, die der Zedent an ihn abtritt und wird somit selbst zum Gläubiger des Schuldners. Einer Zession muss ein Vertrag zugrunde liegen, in dem das Schuldverhältnis eindeutig geregelt wird. Vermögenswerte sind grundsätzlich von einer Person auf eine andere Person übertragbar. Da auch Forderungen einen Vermögenswert darstellen, sind auch diese übertragbar. Der Zedent hat dann allerdings mit erfolgter Zession seine Rechte an der Forderung vollständig an den Zessionär abgetreten. In der Finanzwelt ist dieses Vorgehen recht etabliert. Die Gründe dafür können verschieden sein. Möglicherweise benötigt der Zedent selbst dringend Geld, kann aber die Forderung nicht eintreiben und tritt sie deswegen an einen Zessionär ab. Häufig möchte sich ein Gläubiger auch einfach nicht mehr mit dem Schuldner abgeben und tritt die Forderung an einen Zessionär ab, der unter Umständen bessere Chancen hat, die Summe einzutreiben. Einige Inkasso-Unternehmen arbeiten mit der Forderungsabtretung.