Wohnungswechsel

Versicherungsnehmer haben die Pflicht, bei einem Umzug den Wohnungswechsel sofort der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Kommen sie dieser Pflicht nach, drohen ihnen in diversen Versicherungssparten unterschiedliche Konsequenzen. Bei einer privaten Krankenversicherung beispielsweise ist es einfach nur notwendig, der Gesellschaft den Umzug mitzuteilen, damit die aktuellen Daten vorliegen und Post an die richtige Anschrift versendet werden kann. Bei einer Hausratversicherung jedoch kann ein Wohnungswechsel unter Umständen bedeuten, dass die Versicherung grundsätzlich geprüft und gegebenenfalls optimiert werden muss. Wenn der Wohnungswechsel weniger Wohnraum als bisher bedeutet, kann es sein, dass eine Überversicherung besteht. Im Fall eines Schadens kann das durchaus die Leistungen beeinflussen. Häufig aber verringert sich auch der Beitrag, wenn die Wohnung kleiner als die alte Wohnung ist. Erfolgte der Wohnungswechsel jedoch in eine größere Wohnung, besteht eine Unterversicherung. Im Schadensfall übernimmt die Gesellschaft dann nur die Leistung, die für die kleinere Wohnung fällig gewesen wäre. Grundsätzlich ist es Versicherten immer angeraten, nicht nur den Wohnungswechsel bei der Gesellschaft anzuzeigen, sondern auch die Verträge überprüfen zu lassen.

WIP