Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht wird häufig mit dem Widerrufsrecht verwechselt, ähnelt diesem tatsächlich auch stark. Grundsätzlich hat ein Versicherungsnehmer das Recht, einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen und dies ohne Angabe von Gründen. Das Widerspruchsrecht meint in Teilen das Gleiche, bezieht sich allerdings hauptsächlich auf die Frist zum Einlegen eines Widerspruchs, die nicht nur für Versicherungen gültig ist, sondern auch für Behörden. Grundsätzlich meint das Widerspruchsrecht, dass jeder Bürger das Recht hat, einer schriftlichen Entscheidung durch eine Behörde innerhalb der Frist für zu widersprechen. Der Widerspruch sollte schriftlich geschehen und per Einschreiben geschickt werden. Vom Widerspruchsrecht kann beispielsweise Gebrauch gemacht werden, wenn eine Versicherungsgesellschaft unter Angabe von Gründen die Leistung verweigert oder weniger als die vereinbarte Leistung erbracht hat. Der Versicherungsnehmer hat in seinem Widerspruch die Gelegenheit, weitere Fakten zu einer neuen Beurteilung des Falls vorzulegen oder anzuführen und somit eine neue Entscheidung der Gesellschaft zu bewirken.