Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist eine gängige Steuer wie die Umsatzsteuer bzw. die Mehrwertsteuer auch. Allerdings gelten für verschiedene Versicherungsbereiche unterschiedliche Steuersätze. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent. Für Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder auch Krankenversicherungen ist keine Steuerabgabe zu leisten. Bei den Sachversicherungen aber, wie einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung, werden unterschiedliche Steuersätze erhoben, die allerdings einheitlich gültig für das Versicherungswesen in Deutschland sind. Die Versicherungssteuer ist im Beitrag enthalten und auf der Beitragsrechnung als solche ausgewiesen. Selbstständige, die gewerbliche Versicherungen für ihr Unternehmen abgeschlossen haben, können somit die Steuer- und die Netto-Beiträge buchhalterisch trennen. Privatpersonen geben in der Einkommenssteuererklärung am Jahresende den Gesamtbeitrag inklusive der Versicherungssteuer an.