Sozialversicherung Krankenversicherung

Ist von Sozialversicherung die Rede, so handelt es sich um mehrere Arten der gesetzlichen Versicherung. In erster Linie ist hier unter Sozialversicherung die Krankenversicherung zu verstehen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Die Versicherten sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Beiträge werden zur Hälfte durch den Versicherten selbst, zur anderen Hälfte durch den Arbeitgeber getragen. Die Sozialversicherung in Form der Krankenversicherung deckt sämtliche Kosten, die durch Krankheiten oder Unfälle entstehen und umfasst die Kosten für Heilbehandlungen, Medikamente, ärztliche Betreuung, Pflege, Verpflegung und Unterkunft. Zusätzlich zur Sozialversicherung im Bereich Krankenversicherung ist gesetzlich Versicherten empfohlen, private Zusatzversicherungen abzuschließen, damit eine optimale medizinische Versorgung gewährleistet ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung beziehungsweise Krankenversicherung deckt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Medikamente. Alles was darüber hinaus an Leistungen in Anspruch genommen wird, muss der Versicherte selbst als Eigenleistung zahlen. Mit einer privaten Zusatzversicherung ist diese Lücke geschlossen.