Sozialdaten

Bei Sozialdaten handelt es sich um persönliche Daten eines jeden Bürgers, die entsprechend der bearbeitenden Behörde aufgenommen werden dürfen – und müssen. Der Umgang mit den Sozialdaten ist streng gesetzlich geregelt. So erfasst beispielsweise das Einwohnermeldeamt die notwendigen Daten, die zur Identifizierung einer Person notwendig sind. Die Daten, die hier aufgenommen werden dürfen, beinhalten lediglich die Anschrift, die vorherige Anschrift und die Daten, die im Personalausweis verzeichnet sein müssen. Daten zum Gesundheitszustand oder zu sozialer Absicherung dürfen hier nicht erfasst werden. Gleiches gilt für andere Behörden, aber auch für private Versicherungsunternehmen. Die Sozialdaten, die hier gespeichert werden dürfen umfassen nur die versicherungsrelevanten Daten des Versicherten. Daten, die nicht relevant sind für die Versicherung, dürfen nicht gespeichert werden. Jede Behörde und jedes Unternehmen ist verpflichtet, mit gespeicherten Sozialdaten sehr umsichtig umzugehen. Die Sozialdaten dürfen keinen unbefugten Personen zugänglich gemacht werden, von daher versteht sich von selbst, dass sie auch nicht an dritte Personen weiter gegeben werden dürfen.