Solidaritätsprinzip

Das gesamte deutsche Sozialversicherungssystem basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Junge Menschen arbeiten und zahlen Beiträge in die Rentenversicherung ein – aus diesen Beiträgen heraus, die aktuell eingezahlt werden, finanziert sich die Altersrente der heutigen Rentner. Gleiches gilt für die Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis leisten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Aus diesen Beiträgen heraus wird das Arbeitslosengeld an die aktuell Arbeitslosen finanziert. Im Bereich der Pflegeversicherung gelten die gleichen Regeln. Bezüglich der Krankenversicherung gilt ebenfalls das Solidaritätsprinzip. Gesunde Menschen finanzieren durch ihre Beiträge die kranken Menschen. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt das Solidaritätsprinzip auch hinsichtlich der Beitragshöhe. Geringverdiener zahlen nur sehr geringe Beiträge, während Personen mit hohem Einkommen die höchsten Beitragssätze zahlen.