See-Krankenkasse für Seeleute

Seeleute sind ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die See-Krankenkasse für Seeleute ist eine gesetzliche Krankenkasse, in der alle Seefahrer pflichtversichert sind, die auf deutschen Schiffen versicherungspflichtig beschäftigt sind. Auch die Angehörigen der Seeleute sind in der See-Krankenkasse für Seeleute pflichtversichert, sofern sie Anspruch haben auf Familienversicherung. Wenn Seeleute nicht zur See fahren, sondern ein pflichtversichertes Arbeitsverhältnis an Land haben, dürfen sie wählen ob sie in der See-Krankenkasse oder einer anderen Krankenkasse versichert sein möchten. Mitglieder der See-Krankenkasse dürfen in der Krankenversicherung verbleiben, wenn sie studieren möchten oder in Rente gehen. Wenn sie jedoch nicht in dieser Krankenversicherung verbleiben möchten, dürfen sie im Falle eines Studiums oder der Altersrente auch die Krankenkasse wechseln.