Regelleistungen

Bei den Regelleistungen handelt es sich um Leistungen, die von der Versicherung grundsätzlich übernommen werde müssen. Die Regelleistungen sind abhängig von der Krankheit des Patienten und seinem Zustand. Sie gelten als medizinisch notwendig und der Patient hat ein Recht auf die Regelleistungen. Zu den Regelleistungen zählt grundsätzlich die ärztliche Versorgung in der medizinisch notwendigen Form, bei stationärem Aufenthalt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, aber auch für die Pflege durch das Krankenhauspersonal, die Medikamente, die notwendig werden um den Patienten zu heilen oder seine Genesung voranzutreiben. haben häufig, sofern sie einen entsprechenden Tarif gewählt haben, Anspruch auf Leistungen, die über die Regelleistungen hinaus gehen. Dazu zählt beispielsweise die Genesung im Einzelzimmer, aber auch die Behandlung durch den Chefarzt.