Rechtsgrundlagen GKV

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Pflicht für alle Pflichtversicherten. Damit diese Pflichtmitgliedschaft jedoch einheitlich geregelt ist und es nicht zur Ungerechtigkeit gegenüber Einzelpersonen kommen kann, wurden die Rechtsgrundlagen GKV entwickelt. Das heißt, die gesetzliche Krankenversicherung ist an diese Rechtsgrundlagen gebunden und darf keine Ausnahmen machen. Die Rechtsgrundlagen der GKV sind im fünften Sozialgesetzbuch aufgeführt und allgemein gültig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtsgrundlagen der GKV sind außerdem in der Reichsversicherungsordnung verankert. In der Reichsversicherungsordnung sind auch die Gesetze zu Schwangerschaft und Mutterschaft geregelt. In den Satzungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen sind die Rechtsgrundlagen ebenfalls ein wichtiger Punkt. In der Satzung werden die aktuellen Leistungen in den Tarifen aufgelistet, die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch die der Versicherten selbst. Aufgrund der Rechtsgrundlagen der GKV kann ein Versicherter gegen eine Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wenn dieser Widerspruch nicht anerkannt wird und der gesetzlich Versicherte sich dennoch in seinen Rechten verletzt fühlt, kann er Klage beim Sozialgericht erheben.