Probeantrag

Mit einem Probeantrag eines Versicherungsnehmers überprüft das Versicherungsunternehmen, ob der Antragsteller mit seinen zu versichernden Risiken als Versicherungsnehmer ein tragbares Risiko für die Gesellschaft darstellt. Bei einem Probeantrag handelt es sich um einen unverbindlichen Antrag auf Aufnahme in eine Versicherung. In der privaten Krankenversicherung kann jederzeit ein Probeantrag vereinbart werden. Die Gesellschaft prüft die Versicherungsrisiken und kalkuliert ein Angebot innerhalb eines Tarifs, der sich für den Versicherungsnehmer eignet. Der Antragsteller kann das Angebot der Gesellschaft dann annehmen oder ablehnen. Das Versicherungsunternehmen wandelt durch die Unterbreitung eines Angebots den unverbindlichen Antrag in ein verbindliches Angebot um. Stimmt der Versicherungsnehmer den genannten Konditionen zu und erklärt sich einverstanden, so wird auch seine Willenserklärung verbindlich.