Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft haben sich zwei oder mehrere Ärzte aus unterschiedlichen Fachgebieten zusammengeschlossen. In einer Praxisgemeinschaft nutzen die Ärzte gemeinschaftlich die vorhandenen medizinischen Geräte sowie die Räumlichkeiten. Die entstehenden Kosten für Miete, Nebenkosten und Instandhaltung werden aufgeteilt. Das eingestellte Personal arbeitet entweder nur für einen der Ärzte oder für alle in der Praxisgemeinschaft zusammengeschlossenen Ärzte. Eine Praxisgemeinschaft hat sowohl für Ärzte als auch für Patienten große Vorteile. Ärzte können sich die entstehenden Kosten teilen. Personalmangel kann kaum entstehen. Der fachliche Rat des Kollegen mit eines anderen Fachgebietes kann stets eingeholt werden und Patienten können auch direkt an den Facharzt innerhalb der Praxisgemeinschaft verwiesen werden. Darin besteht der Vorteil für den Patienten, der sich lange Wege erspart und vom Allgemeinmediziner innerhalb einer Praxisgemeinschaft beispielsweise an einen Internisten überwiesen werden kann, der zur Praxisgemeinschaft gehört. Der Facharzt ist praktisch vor Ort, es müssen keine längeren Wartezeiten für Termine in Kauf genommen werden und der Facharzt arbeitet direkt mit dem behandelnden Arzt zusammen.