Pensionäre

Pensionäre sind Personen, die das Rentenalter bzw. das Pensionsalter erreicht haben und statt einer Altersrente eine Pension beziehen. Bei Pensionären handelt es sich grundsätzlich um ehemalige Staatsdiener, Beamte aus dem öffentlichen Dienst, der Polizei oder der Bundeswehr. Gehen Pensionäre neben dem Bezug ihrer Pension noch einer Tätigkeit nach, sind sie nicht versicherungspflichtig, sofern sie aus Gründen des Alters in Pension gegangen sind. Dem gegenüber steht die vorzeitige Pension, die nur eingereicht werden kann, wenn der Betroffene arbeitsunfähig bzw. dienstunfähig ist. Wurde die Pension aus diesem Grunde eingereicht, müssen Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Das Beschäftigungsverhältnis fällt in diesem Fall unter die Versicherungspflicht, was auch die Zahlung der Arbeitslosenversicherung mit einschließt. Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung hingegen müssen nicht geleistet werden.