Ombudsmann

Der Begriff Ombudsmann entstammt der privaten Krankenversicherung. Es handelt sich hierbei um eine unabhängige Stelle, welche dazu beitragen soll, Meinungsverschiedenheiten zu klären, die zwischen einem Versicherten und dem Versicherungsunternehmen bestehen. Der Ombudsmann kann hierfür als Vermittler herangezogen werden. Er kann auch einbezogen werden, wenn Kunden Schwierigkeiten mit Versicherungsvermittlern haben und diese klären möchten. Rechte und Pflichten des Ombudsmanns orientieren sich an den innerdeutschen Gesetzen für die Versicherungsbranche. Ziel ist eine objektive Klärung der Sachlage mit beiden Parteien und eine friedliche Lösung der Problemlage. Der Ombudsmann benötigt ein umfangreiches Wissen zum Versicherungsrecht und zur allgemeinen Gesetzeslage. Er hat die Pflicht, die Fälle unparteiisch zu untersuchen und zur klären und kann auch zur Beratung herangezogen werden.