Mitgliedschaft studentische Krankenversicherung

Grundsätzlich dürfen Studierende bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden, ohne einen eigenen Beitrag hierfür zu leisten. Nach dem 25. Lebensjahr gelten sie als versicherungspflichtig und müssen sich in der gesetzlichen Krankenkasse selbst versichern. Wenn zwei Studierende miteinander verheiratet sind, greift hier erneut die Familienversicherung und es ist nur einer von beiden Partnern versicherungspflichtig, während der andere Partner beitragsfrei mitversichert werden kann. Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung beginnt mit der Immatrikulation, bei der die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung nachgewiesen werden muss. Studenten dürfen sich allerdings auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und die private Krankenversicherung wählen, die ihnen zahlreiche Vorteile bringt. Die Beiträge sind zwar nicht niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch sind Studenten meist junge Menschen - je jünger das Eintrittsalter des Antragstellers umso geringer sind die Beiträge dauerhaft.