Medizinischer Dienst

Medizinischer Dienst kommt dann zum Einsatz, wenn ältere Menschen in eine Pflegestufe eingestuft werden müssen, aber auch wenn Rentenleistungen vorzeitig beantragt werden müssen. Auch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit wird häufig der medizinische Dienst eingeschaltet. Im medizinischen Dienst sind sowohl Ärzte und Krankenschwestern als auch Psychologen beschäftigt, die im Auftrag der Krankenkassen arbeiten. Medizinischer Dienst ist auch unter dem Begriff MDK bekannt und fungiert als Sachverständigenorganisation. Den medizinischen Dienst nutzen, heißt demnach das Einschalten der Sachverständigen in allen Fragen und Streitigkeiten innerhalb des Gesundheitswesens. Der medizinische Dienst übernimmt die Begutachtung von kranken Menschen, welche Leistungen beantragt haben oder für die Leistungen von Pflegenden beantragt wurden. Hier kann es sich um pflegende Angehörige sowie um eine Pflegeeinrichtung handeln. Der medizinische Dienst kontrolliert auch Pflegeheime und stationäre Einrichtungen hinsichtlich ihrer Dokumentation, Hygienemaßnahmen, Unterbringung und Verpflegung sowie der Betreuung der zu pflegenden Personen. Medizinischer Dienst darf nicht in die medizinische Versorgung eingreifen, sondern lediglich begutachten, ein schriftliches Gutachten verfassen und entsprechende Maßnahmen anordnen, einleiten oder befürworten.