Mahnverfahren PKV

Versicherungsnehmer unterliegen ihren Vertragspflichten ebenso wie das Versicherungsunternehmen selbst. Wie die Versicherung die Pflicht zur Gewährung der vertraglich vereinbarten Leistungen hat, so hat der Versicherungsnehmer seiner Beitragspflicht nachzukommen. Der Beitrag zur Krankenversicherung muss monatlich bis zu einem vertraglich vereinbarten Stichtag geleistet werden. Die Zahlung kann selbstverständlich auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vorgenommen werden, in dfiesem Fall jedoch im Voraus und nicht nachträglich. Kommt der Versicherungsnehmer seinen Zahlungspflichten nicht nach, wird das Mahnverfahren der PKV eingeleitet. Bei Nichtzahlung der Beiträge ist das Versicherungsunternehmen auch nicht zur Leistung verpflichtet. Das Mahnverfahren der PKV hat einen festgelegten Ablauf. Sollte der Versicherungsnehmer mit mehr als einem Beitrag im Rückstand sein und diesen nicht bis zur Zahlungsfrist ausgleichen und auch den Folgebeitrag schuldig bleiben, so hat das Versicherungsunternehmen das Recht auf fristlose Vertragskündigung.