Mängelfolgeschaden

Ein Mängelfolgeschaden ist ein Schaden, der entsteht, wenn eine Leistung so fehlerhaft ausgeführt wurde, dass sie nicht nur an sich mangelhaft ist, sondern noch weitere Mängel hervorruft. Grundsätzlich spielt dieser Begriff in Sachversicherungen im Bauwesen, in Hausratsversicherungen oder ähnlichen Verträgen eine Rolle. Ein Mängelfolgeschaden kann jedoch auch in medizinischer Hinsicht entstehen. Wird beispielsweise eine Operation mangelhaft durchgeführt, kann ein großer Schaden entstehen, der durch die mangelhafte Operation hervorgerufen wurde. Dies kann sowohl medizinisch notwendige Operationen als auch privat finanzierte, kosmetische Operationen betreffen. Bei einem Mängelfolgeschaden kommt es in den meisten Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Letztlich muss die mangelhafte Leistung ausgeglichen und der Mängelfolgeschaden beseitigt werden. Innerhalb der Medizin ist dies nicht immer möglich. So erfolgt meist ein finanzieller Ausgleich zu Gunsten des Geschädigten.