Leistungsarten

Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen gewähren dem Versicherungsnehmer im Gegenzug für dessen Beiträge verschiedene Leistungen. Demnach unterscheidet man zwischen Leistungsarten. Gemeint sind grundsätzlich alle Sachleistungen und Dienstleistungen, die zur Gesunderhaltung und Heilung des Versicherungsnehmers notwendig sind. Leistungsarten sind beispielsweise medizinische Behandlungen durch Ärzte, Arzneimittel sowie die Gewährung von Heilmaßnahmen und anderen medizinischen Hilfsmitteln. Die Leistungsarten, die hier gewährt werden, müssen immer wirtschaftlich im Sinne der Allgemeinheit sein. Die Therapien und Hilfsmittel, die von den Ärzten angeordnet werden, müssen in ihrer Qualität und ihrer Wirkung anerkannt sein. Dabei ist in der gesetzlichen Krankenversicherung immer der günstigste Weg zur Heilung wählen. Die gesetzliche Krankenkasse hat hier einen sehr geringen Leistungskatalog. Sachleistungen müssen immer beantragt werden und werden nur genehmigt, wenn die medizinische Notwendigkeit klar ersichtlich ist. Die private Krankenversicherung bietet hier ein breiteres Spektrum an Leistungen.