Laborgemeinschaft

Innerhalb einer Laborgemeinschaft arbeiten mehrere Ärzte in den Räumen eines einzigen Labors zusammen. In der Regel handelt es sich hier um Fachärzte. In einer Laborgemeinschaft kann häufig viel rationeller gearbeitet werden, da nicht nur ein einziger Inhaber für die Anschaffung und Instandhaltung der Geräte und des Zubehörs im Labor zuständig ist, sondern alle, die an der Laborgemeinschaft teilhaben. Auch die Kosten für die Labormiete, die Reinigung und das Personal werden innerhalb einer Laborgemeinschaft geteilt. An Laborgemeinschaften werden seitens der kassenärztlichen Vereinigung hohe Anforderungen gestellt. Die Ärzte müssen hier ihrer ärztlichen Aufsichtspflicht nachkommen. Sie dürfen nur die Leistungen des Labors in Rechnung stellen, die sie auch berechnen würden, wenn sie eigenständig als Facharzt tätig wären.