Kündigung Versicherungsverhältnis

Ein Kassenwechsel kann in vielen Situationen äußerst sinnvoll sein, besonders natürlich wenn er von der Einheitsbehandlung der GKV hin zu den individuellen Tarifen der PKV erfolgt. Aber auch der Wechsel der Kasse innerhalb der GKV kann von Vorteil sein, beispielsweise in Bezug auf die Übernahme von Leistungen. Grundsätzlich müssen jedoch abhängig von Einkommen und Tätigkeitsfeld durchaus verschiedene Bestimmungen und Fristen, sowohl bei einem Wechsel innerhalb der GKV, als auch bei einem Wechsel hin zur PKV beachtet werden: Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung steht generell allen Pflichtversicherten, mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 Euro) frei. Zu beachten ist hier jedoch die 18 monatige Bindefrist an eine Krankenkasse, die eingehalten werden muss. Ist diese bereits verstrichen, so kann zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von der Bindefrist zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Bei Beitragserhöhung kann mitunter für den Versicherten allerdings auch ein Sonderkündigungsrecht bestehen, dessen Bestehen im Einzelfall zu prüfen ist.