Krankenversicherer

Man unterscheidet grundsätzlich zwei verschiedene Gruppen der Krankenversicherer, nämlich die gesetzlichen und die privaten Versicherer. Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihre Beiträge nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Dieses beinhaltet die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Mitglieder, insbesondere auch in Bezug auf die Beitragshöhe, die sich streng nach dem Einkommen richtet und weitere Merkmale, wie den Gesundheitszustand, unberücksichtigt lässt. Wer wenig verdient, zahlt auch nur einen geringen Beitrag, wer hingegen viel verdient, zahlt einen hohen Beitrag. Ist ein gesetzlich Versicherter bei einem Arzt in Behandlung, so rechnet dieser die erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Versicherung ab. Die Behandlung des Arztes richtet sich somit streng nach den Maßstäben der Versicherung bzw. denjenigen Behandlungsmethoden, die die jeweilige Versicherung auch tatsächlich übernimmt. Möchte man als gesetzlich Versicherter allerdings in den Genuss einer individuellen Behandlung kommen, die von der eigenen gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird, so kann man eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, die den Leistungen der PKV angeglichen ist. Private Krankenversicherer bieten häufig umfassendere Leistungen an, mit bester medizinischer Versorgung und neuen Behandlungsmethoden, die man sich zudem bei Tarifwahl selbst zusammenstellen kann. Die individuelle Vertragsgestaltung eröffnet nicht nur Möglichkeiten im Bereich der hausärztlichen Versorgung, sondern auch im Krankenhaus oder in Bezug auf den Zahnersatz. Leicht ist ersichtlich, dass die PKV sich nach dem sogenannten Individualprinzip ausrichtet und somit eine Gleichmacherei, die gerade im Bereich der eigenen Gesundheit keineswegs erstrebenswert ist, verhindert wird.