Kassenarztrecht

Ärzte sind Vertragspartner der Krankenkassen. Ihre Rechte und Pflichten sind im Kassenarztrecht genau festgehalten und definiert. Nach dem Examen erhalten sie ihre Zulassung als Kassenarzt und dürfen ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Leistungen, die nicht durch die Krankenkassen übernommen werden, muss der Arzt dem Patienten in Rechnung stellen, allerdings ist dieser darüber vorher genau zu informieren. Kassenärzte sind nach dem Kassenarztrecht dazu verpflichtet, die Leistung, die erbracht wird, tatsächlich selbst zu erbringen. Außerdem müssen die Leistungen im Sinne der Allgemeinheit der Versicherten finanziell vertretbar sein. Sämtliche Regelungen, die Ärzte und ihre Leistungen, Rechte und Pflichten betreffen, sind im Kassenarztrecht genau festgehalten, werden regelmäßig aktualisiert oder ergänzt, sofern notwendig, und finden sich im Sozialgesetzbuch wieder.