Hilfsmittel

Alle Mittel, die im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen, um die Gesundheit eines Menschen zu erhalten, seine Lebensqualität zu verbessern und ihm zur Gesundung zu verhelfen, werden als Hilfsmittel bezeichnet. In den Heil- und Hilfsmittel Richtlinien ist festgelegt, welche Hilfsmittel zu welchem Zweck verordnet werden dürfen und von den Krankenkassen übernommen werden. Wenn ein Hilfsmittel hinsichtlich der Wirkung auf den Betroffenen als unrentabel erscheint und vom Arzt nicht verordnet wird, muss es vom Patienten selbst finanziert werden. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise Rollstühle und Rollatoren sowie jede andere Art von Gehhilfen. Sowohl spezielle Gelkissen zählen zu den Hilfsmitteln als auch eine Reihe weiterer Mittel und Möglichkeiten, die den Alltag und die Gesundung eines kranken Menschen erleichtern und zur Genesung beitragen können. Viele Hilfsmittel müssen auch bei Bettlägerigkeit prophylaktisch eingesetzt werden, beispielsweise zu Lagerungszwecken der bettlägerigen Person und zur Vermeidung des Wundliegens. Grundsätzlich sind immer die günstigsten Hilfsmittel zu wählen. Bei einem Rollstuhl beispielsweise wird die Krankenversicherung nur ein gängiges Modell finanzieren, eine Luxusausführung muss im Differenzbetrag vom Patienten übernommen werden. Bevor Hilfsmittel gekauft werden, sollte der Bedarf rechtzeitig mit der Krankenkasse geklärt und der Antrag gestellt werden. Rückwirkend nach dem Kauf findet meist keine Bewilligung mehr statt.