Heilfürsorge

Bestimmte Personengruppen in Deutschland haben einen Anspruch auf Heilfürsorge. Beamte erhalten beispielsweise zu ihren Krankheitskosten einen Zuschuss in Höhe von fünfzig bis siebzig Prozent von ihrem Dienstherren. Als Dienstherr gilt hier die Behörde, das Bundesland oder der Staat, je nachdem, wem der Beamte dienstlich verpflichtet ist. Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können sich dort freiwillig versichern, müssen dann aber mit dem Höchstbeitrag rechnen. Der Zuschuss vom Dienstherren kann allerdings auch in Form einer privaten Krankenversicherung angelegt werden, was für die meisten Beamten die günstigere Variante darstellt. Häufig können die Beiträge dafür allein durch den gewährten Zuschuss im Rahmen der Heilfürsorge finanziert werden, oder aber es ist nur noch ein geringer Eigenanteil fällig. Die Überweisung der Beiträge muss der Beamte selbst tätigen. Die privaten Versicherungsunternehmen bieten Krankenversicherungen für Beamte an, die in den Beiträgen und in den Leistungen dem Zuschuss im Rahmen der Heilfürsorge angepasst sind.