Gruppenversicherung

Eine Gruppenversicherung ist immer eine bestimmte Versicherung, die ein einziger Versicherungsnehmer auf seine Rechnung abschließt, die aber eine bestimmte Anzahl von versicherten Personen einschließt. Eine Familien-Krankenversicherung beispielsweise ist eine solche Gruppenversicherung. Alle darin eingeschlossenen Familienmitglieder sind versicherte Personen, Versicherungsnehmer ist jedoch derjenige, der die Versicherung abschließt. Er ist auch für die Begleichung der Beiträge zuständig. Auch Arbeitgeber schließen häufig Gruppenversicherungen für ihre Arbeitnehmer ab, wie beispielsweise eine Unfallversicherung oder dergleichen. Allen Personen, die im Versicherungsvertrag als versicherte Person aufgeführt sind, stehen die gleichen Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis zu. Gruppenversicherungen haben den Vorteil, dass sie zumeist wesentlich günstiger sind als einzelne Versicherungsverträge.