Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist eine wichtige Basis für das bundesdeutsche Sozialversicherungssystem. Er besagt, dass die heute alten und kranken Menschen, die nicht mehr arbeitsfähig sind, im Sinne des Generationenvertrags von den arbeitsfähigen, jungen und gesunden Menschen getragen werden. Jeder Arbeitnehmer zahlt während seiner Lebensarbeitszeit Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung und inzwischen auch seit der Einführung an die Pflegeversicherung. Die Beiträge, die dort eingezahlt werden, stehen den Menschen zur Verfügung, die sich aktuell in Rente befinden oder pflegebedürftig sind. Die heute jungen Menschen, die derzeit mit ihren Beiträgen die Rente und die Pflege finanzieren, erwirtschaften sich im Sinne des Generationensvertrags Ansprüche auf ihre eigene Versorgung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit.