Gefahrengruppen

Die Errechnung des Beitrages für die private Krankenkasse ist grundsätzlich abhängig vom Eintrittsalter, vom allgemeinen Gesundheitszustand des Antragsstellers und von seinem Geschlecht. Auch der allgemeine Gesundheitszustand spielt eine Rolle, ebenso wie der ausgeübte Beruf. Der Gesundheitszustand kann, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen oder chronische Erkrankungen vorliegen, für die Versicherungsgesellschaft ein erhöhtes Risiko darstellen. Doch auch der ausgeübte Beruf des Versicherungsnehmers kann zu einem erhöhten Risiko führen, aus diesem Grund erfolgt eine Einteilung in Gefahrengruppen. So haben beispielsweise selbstständige Dachdecker ein wesentlich höheres Gesundheitsrisiko während ihrer Arbeitszeit zu tragen als ein Versicherter, der seinen Beruf zu Hause im Home Office ausübt am eigenen Schreibtisch. Auch durch ausgeübte Hobbys kann ein Antragssteller in eine höhere Gefahrengruppe eingeteilt werden. Wer in seiner Freizeit beispielsweise nur Fitness betreibt, unterliegt in der Regel keinem erhöhten Risiko. Extremsportler jedoch, die gefährliche Sportarten betreiben, werden grundsätzlich in höhere Gefahrengruppen eingeteilt. Die Gefahrengruppen spielen also eine deutliche Rolle innerhalb der Beitragsgestaltung.