Fachgebietsbeschränkung

Ein Facharzt muss zahlreiche Kenntnisse und Erfahrungen in seinem Fachgebiet besitzen, um dieses auch praktizieren zu können. Hierfür hat er ein Studium mit entsprechender Ausrichtung auf ein spezielles Fachgebiet absolviert. Ein Arzt, der dieses Fachgebiet nicht studiert hat, darf in diesem Fachbereich auch nicht praktizieren. Denn dies wird durch die Fachgebietsbeschränkung verboten. Die Fachgebietsbeschränkung gibt vor, dass ein Arzt nur in dem Fachgebiet praktizieren darf, welches er auch studiert hat. Somit darf ein Kardiologe beispielsweise auch nicht als Internist arbeiten oder umgekehrt, sofern er das zweite Studium nicht auch abgeschlossen hat. Sehr wohl kann jedoch ein Facharzt der Kardiologie auch als Allgemeinmediziner praktizieren, da er auch das Grundstudium als Basisstudium absolviert hat.