Ersatzkasse

Eine Ersatzkasse ist eine Krankenkasse, die anstatt der gesetzlichen Krankenkasse vom Versicherten gewählt und in Anspruch genommen werden kann. Der Begriff der Ersatzkasse entstand historisch aus der Tatsache heraus, dass Berufstätige im 19. Jahrhundert entweder bei einer Pflichtversicherung versichert sein mussten oder aber als Ersatz bei einer so genannten Hilfskrankenkasse versichert sein konnten. Diese Hilfskrankenkasse wurde somit zur Ersatzkasse. Mitte des 20. Jahrhunderts gab es aber strenge Regelungen für die Ersatzkassen, sodass diese keine weiteren Mitglieder mehr aufnehmen durften. In der weiteren Folge entwickelten sich aus diesem Grund schließlich die privaten Krankenkassen, die unterschiedliche Leistungen anbieten, die auch über die Leistungen der Pflichtversicherung hinaus gehen können. Die Ersatzkassen verwalten sich selbst.