Erhöhter Beitragssatz

Für die gesetzliche Krankenversicherung gibt es einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser bundesweit einheitliche Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent und wird vom Einkommen der Versicherten berechnet. Dieser einheitliche Beitragssatz gilt seit der Gesundheitsreform, die mit Anfang des Jahrs 2009 in Kraft getreten ist. Davor gab es auch noch einen erhöhten Beitragssatz. Ein erhöhter Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wurde bei Versicherten berechnet, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf die Fortzahlung des Lohnes hatten. Mit der Gesundheitsreform ist ein erhöhter Beitragssatz jedoch nicht mehr existent und findet daher keine Anwendung mehr. Im Gegensatz dazu haben jedoch Selbständige nun die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitragssatz zu beantragen, der bei 14,9 Prozent des Einkommens liegt.